Kaufleute SOG 

Schulisch organisierte Grundbildung (Langzeitpraktikum)


Die ÜK sind obligatorischer Bestandteil der kaufmännischen Grundbildung. Verteilt über die zwölf Monate des Langzeitpraktikums finden 6 Präsenztage sowie 2 blended learning-Tage statt.

Hier finden Sie Ihre üK-Daten:

Übersicht Termine Generation 2024-2025

Anmeldung üK

Eine Anmeldung ist in der Regel nicht notwendig. Wir übernehmen die Daten aus der Datenbank dblap2. Bei kurzfristigem Lehrvertragsabschluss vor Schulbeginn sind wir dankbar für die direkt Meldung an uns.

Die ALS werden ausschliesslich mit den hinterlegten Formularen auf DBLAP2 online bearbeitet. Die Abgabe in Papierform ist nicht nötig. 

Informationen zur Erstellung der ALS finden Sie in der Lern- und Leistungsdokumentation ab Seite 94.

Eingabetermine auf DBLAP2: 15. Mai 2024

Ihr Ansprechpartner im Bereich ALS ist das Amt für Berufsbildung GR. Die IGKG GR hat bezüglich der ALS keine Berechtigung für Dispensationen oder Fristverlängerungen.

Alle Informationen zum ÜK-KN finden Sie in der Lern- und Leistungsdokumentation (LLD) unter dem Kapitel ÜK-Kompetenznachweis. Die Praxisaufträge inkl. Beurteilungskriterien sind auf www.konvink.ch für die Praktikanten aufgeschaltet.

Die Abgabetermine werden den Praktikantinnen und Praktikanten im ÜK 1 ausgehändigt.

Die Lern- und Leistungsdokumentation LLD ist die verbindliche Grundlage für die Ausbildung im Betrieb und in den überbetrieblichen Kursen. Sie unterstützt die Umsetzung des Bildungsplans, die Ausbildungsplanung und -kontrolle sowie das selbständige Lernen im Betrieb. Die Praktikantinnen und Praktikanten sowie die Ausbildungsverantwortlichen werden in alle Elemente der betrieblichen Ausbildung und des betrieblichen Qualifikationsverfahrens eingeführt.

Die Praktikantinnen und Praktikanten erhalten ihr persönliches Exemplar der LLD am 1. ÜK-Tag. 

Da es sich bei der LLD um ein individuelles Arbeitsinstrument der Lernenden handelt, empfehlen wir den Ausbildungsverantwortlichen ein eigenes Exemplar.

Bestellformular LLD

Auf der Website der IGKG Schweiz finden Sie folgende Grundlagendokumente:

  • Bildungsverordnung
  • Bildungsplan
  • Leistungszielkatalog D&A
  • Organisationsreglement für die überbetrieblichen Kurs

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Schweizerischen Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB): www.skkab.ch

Ausbildungsplanung und -kontrolle

Qualifikationsverfahren

Grundlage für die mündliche Abschlussprüfung bildet das von den Lernenden erstellte Ausbildungs- und Leistungsprofil (ALP). Im letzten ÜK erhalten die Lernenden detaillierte Informationen zum Prüfungsverlauf.

Vorlage Ausbildungs- und Leistungsprofil 

Das schriftliche Qualifikationsverfahren (Berufspraxis - schriftlich) dauert 90 Minuten und umfasst berufspraktische Aufgaben, Situationen und Inhalte, wie sie im Arbeitsalltag vorkommen. Grundlagen für die Prüfungsaufgaben bilden die in der Lern- und Leistungsdokumentation im Kapitel „Branche und Betrieb“ aufgeführten Pflicht-Leistungsziele aus den Lernorten Betrieb und Überbetriebliche Kurse. Die Prüfung kann ausgewählte Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen umfassen. 

Übungsprüfungen finden Sie hier

Abgabetermin Ausbildungs- und Leistungsprofil

für BOG: 

im üK 4

für SOG: 

im üK 5
Mündliche Prüfungen:

Kalenderwochen 20 und 21

Schriftliche Prüfung:

Mittwoch, 4. Juni 2025 (Vormittag)


Aufgebot

Die Kandidatinnen und Kandidaten werden ca. Mitte Februar durch die IGKG Graubünden für die betriebliche Abschlussprüfung aufgeboten.

Engagierte Berufs- und Praxisbildende von Kaufleuten sind als Expertinnen resp. Experten immer willkommen.

Anforderungen

Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten

  • verfügen über eine qualifizierte fachliche Bildung sowie über angemessene pädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten.
  • bringen Erfahrung in der betrieblichen Bildung (Berufs- und Praxisbildner/in) mit.
  • verfügen im Minimum über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis für den Berufsbereich Kaufmann/Kauffrau.
  • bilden sich in Kursen weiter, welche vom Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Branchen angeboten werden.
  • stehen im Arbeitsprozess und sind mind. 25-jährig bzw. nicht älter als 65 Jahre.

Wahl

Wahlbehörde für die Experten/Expertinnen des Qualifikationsverfahren im Kanton Graubünden ist die Kreisprüfungskommission. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag durch die Chefexpertin.

Interessiert? Dann füllen Sie bitte den Wahlvorschlag für interessierte PEX aus und senden es an info@igkg-gr.ch. Wir nehmen danach gerne mit Ihnen Kontakt auf.