Qualifikations­verfahren

Das Qualifikationsverfahren setzt sich aus den betrieblichen Elementen ALS, ÜK-KN und der betrieblichen schriftlichen und mündlichen Prüfung zusammen. Die Details zum Qualifikationsverfahren sind in der Lern- und Leistungsdokumentation beschrieben.

Grundlage für die mündliche Abschlussprüfung bildet das von den Lernenden erstellte Ausbildungs- und Leistungsprofil (ALP). Im letzten ÜK erhalten die Lernenden detaillierte Informationen zum Prüfungsverlauf.

Vorlage Ausbildungs- und Leistungsprofil 

Das schriftliche Qualifikationsverfahren (Berufspraxis - schriftlich) dauert 90 Minuten und umfasst berufspraktische Aufgaben, Situationen und Inhalte, wie sie im Arbeitsalltag vorkommen. Grundlagen für die Prüfungsaufgaben bilden die in der Lern- und Leistungsdokumentation im Kapitel „Branche und Betrieb“ aufgeführten Pflicht-Leistungsziele aus den Lernorten Betrieb und Überbetriebliche Kurse. Die Prüfung kann ausgewählte Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen umfassen. 

Übungsprüfungen finden Sie hier

Abgabetermin Ausbildungs- und Leistungsprofil

für BOG: 

im üK 4

für SOG: 

im üK 5
Mündliche Prüfungen:

Kalenderwochen 20 und 21

Schriftliche Prüfung:

Mittwoch, 5. Juni 2024 (Vormittag)


Aufgebot

Die Kandidatinnen und Kandidaten werden ca. Mitte Februar durch die IGKG Graubünden für die betriebliche Abschlussprüfung aufgeboten.

Engagierte Berufs- und Praxisbildende von Kaufleuten sind als Expertinnen resp. Experten immer willkommen.

Anforderungen

Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten

  • verfügen über eine qualifizierte fachliche Bildung sowie über angemessene pädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten.
  • bringen Erfahrung in der betrieblichen Bildung (Berufs- und Praxisbildner/in) mit.
  • verfügen im Minimum über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis für den Berufsbereich Kaufmann/Kauffrau.
  • bilden sich in Kursen weiter, welche vom Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Branchen angeboten werden.
  • stehen im Arbeitsprozess und sind mind. 25-jährig bzw. nicht älter als 65 Jahre.

Wahl

Wahlbehörde für die Experten/Expertinnen des Qualifikationsverfahren im Kanton Graubünden ist die Kreisprüfungskommission. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag durch die Chefexpertin.

Interessiert? Dann füllen Sie bitte den Wahlvorschlag für interessierte PEX aus und senden es an info@igkg-gr.ch. Wir nehmen danach gerne mit Ihnen Kontakt auf.

Die Zulassung zu diesem Qualifikationsverfahren erfolgt auf der Basis des Reglements Kauffrau/Kaufmann, des Berufsbildungsgesetzes (BBG, Art. 34) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV, Art. 32)

Erwachsene können das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Kauffrau/Kaufmann auch ohne vertragliche Lehrzeit erlangen, wenn sie über die entsprechende Berufserfahrung verfügen sowie die schulischen und betrieblichen Leistungsziele (gemäss LLD) erfüllen.

Die betrieblichen Leistungsziele finden Sie im Leistungszielkatalog Dienstleistung & Administration (D&A).

Hier geht's zum Leistungszielkatalog