Das Qualifikationsverfahren setzt sich aus den betrieblichen Elementen ALS, ÜK-KN und der betrieblichen schriftlichen und mündlichen Prüfung zusammen. Die Details zum Qualifikationsverfahren sind in der Lern- und Leistungsdokumentation beschrieben.
Grundlage für die mündliche Abschlussprüfung bildet das von den Lernenden erstellte Ausbildungs- und Leistungsprofil (ALP). Im letzten ÜK erhalten die Lernenden detaillierte Informationen zum Prüfungsverlauf.
Das schriftliche Qualifikationsverfahren (Berufspraxis - schriftlich) dauert 90 Minuten und umfasst berufspraktische Aufgaben, Situationen und Inhalte, wie sie im Arbeitsalltag vorkommen. Grundlagen für die Prüfungsaufgaben bilden die in der Lern- und Leistungsdokumentation im Kapitel „Branche und Betrieb“ aufgeführten Pflicht-Leistungsziele aus den Lernorten Betrieb und Überbetriebliche Kurse. Die Prüfung kann ausgewählte Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen umfassen.
Abgabetermin Ausbildungs- und Leistungsprofil
für BOG: |
im üK 4 |
für SOG: |
im üK 5 |
Mündliche Prüfungen: |
Kalenderwochen 20 und 21 |
Schriftliche Prüfung: |
Mittwoch, 5. Juni 2024 (Vormittag) |
Die Kandidatinnen und Kandidaten werden ca. Mitte Februar durch die IGKG Graubünden für die betriebliche Abschlussprüfung aufgeboten.
Engagierte Berufs- und Praxisbildende von Kaufleuten sind als Expertinnen resp. Experten immer willkommen.
Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten
Wahlbehörde für die Experten/Expertinnen des Qualifikationsverfahren im Kanton Graubünden ist die Kreisprüfungskommission. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag durch die Chefexpertin.
Interessiert? Dann füllen Sie bitte den Wahlvorschlag für interessierte PEX aus und senden es an info@igkg-gr.ch. Wir nehmen danach gerne mit Ihnen Kontakt auf.
Die Zulassung zu diesem Qualifikationsverfahren erfolgt auf der Basis des Reglements Kauffrau/Kaufmann, des Berufsbildungsgesetzes (BBG, Art. 34) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV, Art. 32)
Erwachsene können das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Kauffrau/Kaufmann auch ohne vertragliche Lehrzeit erlangen, wenn sie über die entsprechende Berufserfahrung verfügen sowie die schulischen und betrieblichen Leistungsziele (gemäss LLD) erfüllen.
Die betrieblichen Leistungsziele finden Sie im Leistungszielkatalog Dienstleistung & Administration (D&A).